Schutz personenbezogener Daten

Schutz personenbezogener Daten

Ich habe den gesamten Klarstellungstext zum Datenschutzgesetz Nr. 6698 der Bucadent Oral and Dental Health Polyclinic gelesen und verstanden und wurde darüber informiert, dass die Bucadent Oral and Dental Health Polyclinic meine personenbezogenen Daten im Rahmen der oben genannten Bestimmungen verarbeiten wird. genannten Zwecke.

In diesem Zusammenhang werden meine personenbezogenen Daten von Ihren Institutionen in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 aufbewahrt, die erforderlichen Informationen werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz aufbewahrt, die Poliklinik für Mund- und Zahngesundheit von Bucadent bietet ihren Patienten/Mitarbeitern Produkte/Dienstleistungen an , und beschafft Produkte und/oder Dienstleistungen von Lieferanten oder Herstellern. und/oder Aufbau und Durchführung vertraglicher oder außervertraglicher Geschäftsbeziehungen in diesem Zusammenhang, Identifizierung und Kontrolle der Parteien, die die entsprechenden Dokumente, Identifikation, Adresse, Steuernummer und andere unterzeichnen Informationen zur Bestimmung des Eigentümers und Adressaten aller Arten von Anträgen, Arbeiten und Transaktionen, die in diesem Rahmen durchgeführt werden sollen. Um Zwecke wie das Aufzeichnen von Informationen, das Ordnen von Informationen und Dokumenten zu erreichen, die die Grundlage für Geschäfte und Transaktionen bilden auf Papier oder in elektronischer Form erfolgen und unter Berücksichtigung der im Informationstext enthaltenen Informationen über alle möglichen Kanäle und bei Vorliegen gesetzlicher oder tatsächlicher Anforderungen je nach Dienstleistung und/oder Geschäftsbeziehung verarbeitet werden. Hiermit erkläre ich meine ausdrückliche Zustimmung , nachdem er ohne Zögern über das Thema informiert und informiert wurde, das den im Text genannten Personen mitgeteilt werden soll.

PATIENTENRECHTE

Die Poliklinik für Mund- und Zahngesundheit von Bucadent hört sich die Beschwerden der Patienten an und kontaktiert die entsprechenden Abteilungen für diejenigen, die sofort gelöst werden können. Sie übermittelt der Geschäftsleitung Probleme, die nicht vor Ort gelöst werden können, und führt die notwendigen Arbeiten aus, um sicherzustellen, dass die Patienten zufrieden sind nimmt Gesundheitsleistungen im Einklang mit den Patientenrechtsgesetzen in Anspruch, wertet die Beschwerden der Patienten aus, leitet sie an die Geschäftsleitung weiter und klärt die gemeldeten Fragen. Arbeitet für.

Recht auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen

• Unsere Patienten haben das Recht, Informationen über die für sie geltenden Krankenhausregeln und -praktiken zu erhalten und darüber, wie sie von Gesundheitsdiensten profitieren können.

• Um Patienten zu informieren, müssen Gesundheitseinrichtungen Informationstafeln, Broschüren und Schilder an geeigneten Stellen anbringen, wo Patienten sie leicht erreichen können.

• Unter Berücksichtigung des körperlichen und geistigen Zustands der Patienten werden notwendige und ausreichende Informationen darüber gegeben, welcher Eingriff durchgeführt wird, warum und wie er durchgeführt wird und, falls sie warten müssen, die Gründe für das Warten.

• Alle Patienten und ihre Angehörigen können gleichermaßen von allen Arten von Dienstleistungen profitieren, unabhängig von Sprache, Religion, Rasse und Geschlecht.

Recht auf Information und Kommunikation

• Unsere Patienten haben das Recht, durch sich selbst oder ihre Erziehungsberechtigten Informationen über die medizinischen Verfahren zu erhalten, die während des gesamten Diagnose- und Behandlungsprozesses bei ihnen angewendet werden, ihre Vor- und Nachteile, alternative medizinische Interventionsmethoden und mögliche Folgen kann auftreten, wenn die Behandlung nicht angenommen wird, und der Verlauf der Behandlung.

• Unsere Patienten haben das Recht, in jedem Stadium ihrer Diagnose und Behandlung Einsicht in ihre Akten zu nehmen und nach Genehmigung durch die Medizinische Direktion eine Kopie davon zu erhalten. Sofern keine medizinische Notwendigkeit besteht und der Patient sein Einverständnis erteilt, dürfen keine Informationen über sein Privat- und Familienleben eingeholt werden, aus welchen Gründen auch immer.

• Informationen über die Krankheit unserer Patienten werden so weit wie möglich ohne die Verwendung medizinischer Fachbegriffe und in einer höflichen und dem psychischen Zustand des Patienten angemessenen Weise gegeben. Informationen über die Krankheit eines Patienten, der die Amtssprache nicht versteht, werden durch einen Übersetzer erteilt, wenn der Patient sie auf eigenen Wunsch finden kann und die Gebühr entrichtet wird.

Recht auf Achtung der Privatsphäre und des Privatlebens

• Es ist wichtig, die Privatsphäre der Patienten zu respektieren. Der Patient kann den Schutz seiner Privatsphäre ausdrücklich verlangen. Bei jedem medizinischen Eingriff wird die Privatsphäre des Patienten respektiert.

• Unsere Patienten haben das Recht zu verlangen, dass sie sich während der Konsultation und Untersuchung mit ihren Ärzten in einer Umgebung aufhalten, die ausreichend Sicht- und Hörschutz bietet.

• Während der Untersuchung unserer Patienten wird durch das Schließen der Vorhänge in den Zimmern Sichtschutz gewährleistet.

• Personen, die nicht direkt an der Behandlung des Patienten beteiligt sind, dürfen sich während des medizinischen Eingriffs nicht in der Nähe des Patienten aufhalten. In Fällen, in denen kein medizinisches Risiko besteht, kann dem Patienten jedoch gestattet werden, einen Angehörigen bei sich zu haben.

• Es erfolgt kein Eingriff in das Privat- und Familienleben des Patienten, es sei denn, dies ist für die Diagnose, Behandlung und Pflege unserer Patienten erforderlich und es sei denn, der Patient erteilt seine Einwilligung.

• Der Gesundheitszustand, der medizinische Zustand, die Diagnose, die Behandlung, die Identitätsinformationen und alle anderen persönlichen Informationen des Patienten werden auch nach dem Tod vertraulich behandelt.

• Alle Informationen über den Patienten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten oder auf ausdrücklichen Wunsch des Gerichts weitergegeben werden. Wenn im Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten weiteres medizinisches Personal benötigt wird, wird die Einwilligung des Patienten vorausgesetzt.

• Unsere Patienten unterscheiden sich in Persönlichkeit und Kultur.

info@bucadent.com.tr

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